Gebühren

Betreuungsgebühren ab 01.09.2025

Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren (bis Vollendung drittes Lebensjahr):

Tägliche Buchungszeit Wöchentliche Buchungszeit Monatliche Gebühr
4-5 Std. 20-25 Std. 406,00 €
5-6 Std. 25-30 Std. 443,00 €
6-7 Std. 30-35 Std. 480,00 €
7-8 Std. 35-40 Std. 517,00 €
8-9 Std. 40-45 Std. 554,00 €
>9 Std. 45-50 Std. 591,00 €

 

Elternbeitrag für Kinder ab 3 Jahren (ab Vollendung drittes Lebensjahr):

Tägliche Buchungszeit Wöchentliche Buchungszeit Monatliche Gebühr
4-5 Std. 20-25 Std. 164,00 €
5-6 Std. 25-30 Std. 179,00 €
6-7 Std. 30-35 Std. 194,00 €
7-8 Std. 35-40 Std. 209,00 €
8-9 Std. 40-45 Std. 224,00 €
>9 Std. 45-50 Std. 239,00 €

Gebühren für die Mittagsverpflegung ab 01.09.2025:

Das Essensgeld für die Mittagsverpflegung beträgt bei einer regelmäßigen Teilnahme:

An 5 Tagen wöchentlich 96,00 € monatlich
An 4 Tagen wöchentlich 76,80 € monatlich
An 3 Tagen wöchentlich 57,60 € monatlich
An 2 Tagen wöchentlich 38,40 € monatlich
An 1 Tag     wöchentlich 19,20 € monatlich

Der August ist hiervon aufgrund von Schließzeiten ausgenommen.

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein Einzelessen (einmalig 4,80 €) gebucht werden. Dies ist jedoch mit der Leitung abzusprechen.

Weitere Gebühren

Spiel- und Getränkegeld        5,00 € monatlich
Frühstücksgeld/Brotzeitgeld     43,00 € monatlich

                     

               

Ausgenommen der Gebühren für die Mittagsverpflegung werden alle Beiträge für 12 Kalendermonate erhoben. Die Beträge werden zum 01. des folgenden Monats fällig und vom Konto des Personenberechtigten abgebucht bzw. von diesen auf das Konto der Stadt Rosenheim eingezahlt. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung der Beiträge.

Der Freistaat Bayern entlastet Familien mit einem Beitragszuschuss von 100,00 € monatlich pro Kind und Monat. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Betrag von 100,00 € wird mit den Elternbeitragsgebühren verrechnet.

Zu Beginn des Kindergartenjahres legen Sie fest, wie viele Buchungsstunden Sie täglich bzw. wöchentlich buchen wollen und die Uhrzeit, wann Sie an den einzelnen Wochentagen Ihr Kind bringen und abholen. Die Buchungsstunden sind min. 4-5 Stunden pro Tag bzw. 20-25 Stunden pro Woche, die auf die tägliche Kernzeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr gelegt werden müssen.

Es besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme bzw. einer Zuschussgewährung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Der zugehörige Antrag muss jährlich gestellt werden und ist einkommensabhängig.

Gebührensatzung

Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rosenheim können Sie über die Homepage der Stadt Rosenheim herunterladen.
Zum Download (PDF)

Benutzungssatzung

Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rosenheim können Sie über die Homepage der Stadt Rosenheim herunterladen.
Zum Download (PDF)